Die Gremien der Vermögensverwaltung; hier insbesondere Beratungsgremien synodal
Die diözesane Vermögensverwaltung kennt fünf Gremien, die diese Aufgaben für die Körperschaften „Bistum Limburg“ und „Bischöflicher Stuhl“ wahrnehmen.
Als neues Gremium hat der Diözesanvermögensverwaltungsrat im Mai 2016 seine Arbeit aufgenommen. Der Diözesanvermögensverwaltungsrat ist ein unabhängiges Gremium mit fünf externen Mitgliedern, die vom Diözesankirchensteuerrat vorgeschlagen und vom Bischof berufen wurden. Vorsitzender ist der Bischof oder ein vom ihm Beauftragter. In der Regel ist das der Generalvikar. Bischof oder Beauftragter sowie der Finanzdezernent, der geschäftsführend an den Sitzungen teilnimmt, haben kein Stimmrecht. Die ehrenamtlichen Mitglieder haben besondere Kenntnisse und Erfahrungen im Finanz-, Steuer- und Rechtswesen. Sie dürfen nicht im kirchlichen Dienst auf der Ebene der Körperschaft Bistum Limburg oder der Körperschaft Bischöflicher Stuhl zu Limburg tätig sein und müssen ihren Wohnsitz im Bistum Limburg haben. Ihre Amtszeit beträgt jeweils fünf Jahre, wobei eine mehrfache Berufung möglich ist.
Der Diözesanvermögensverwaltungsrat und das Konsultorenkollegium nehmen ihre Aufgaben in der diözesanen Vermögensverwaltung in Parallelität wahr. Nach der kurieninternen Vorberatung im Ausschuss Bau und Liegenschaften muss der Diözesanbischof die Beispruchsrechte des Diözesanvermögensverwaltungsrates und des Konsultorenkollegiums beachten. In zustimmungsbedürftigen Angelegenheiten darf der Diözesanbischof bzw. Ökonom erst gültig handeln, wenn beide Gremien ihre Zustimmung erteilt haben.
Der Diözesanvermögensverwaltungsrat hat hier den Fokus auf wirtschaftliche, das Konsultorenkollegium auf pastorale Aspekte und Auswirkungen des vorliegenden Sachverhalts bei dem jeweils betroffenen Rechtsträger zu legen. Unter anderem folgende Sachverhalte bedürften der Zustimmung des Diözesanvermögensverwaltungsrat und des Konsultorenkollegiums:
- Neubauten, Um- oder Erweiterungsbauten ab 250.000 Euro
- Abschluss von Kauf- und Werkverträgen sowie der Erwerb von Grundstücken, soweit der Wert von 500.000 Euro im Einzelfall überschritten wird
- Veräußerungen ab 100.000 Euro
- Rechtsgeschäfte, die die Vermögenslage verschlechtern können ab 100.000 Euro
- Annahme von Zuwendungen, sofern sie nicht frei von Auflagen und Belastungen sind
- Aufnahme von langfristigen Darlehen und Einstehen für fremde Verbindlichkeiten
- Errichtung von Organisationen des kirchlichen oder staatlichen Rechts
- Vereinbarungen über die Ablösungen von Baulastverpflichtungen oder sonstiger Leistungen Dritter
In der Praxis werden die Beratungen und Entscheidungen zu Baumaßnahmen, insbesondere der Kirchengemeinden, einen besonderen Schwerpunkt bilden.
Diözesankirchensteuerrat
Der Diözesankirchensteuerrat ist ein synodales Gremium im Bistum Limburg mit 18 Mitgliedern. Insgesamt 13 Mitglieder üben nach synodaler Wahl ihr Mandat ehrenamtlich aus. Zehn Mitglieder werden durch den Diözesansynodalrat gewählt. Drei weitere Personen, die besondere Kenntnisse im Finanz-, Steuer- und Rechtswesen haben, werden durch das Gremium selbst hinzu gewählt. Der Generalvikar, der Justitiar und der Finanzdezernent, der ohne Stimmrecht an den Sitzungen teilnimmt, sind Mitglieder kraft Amtes. Daneben werden auf Vorschlag der Finanzkammer zwei weitere Mitglieder der Finanzkammer durch den Diözesanbischof berufen. Die Zusammensetzung dieses Gremiums ist damit gleich geblieben.
Mit Blick auf das Kirchenrecht nimmt der Diözesankirchensteuerrat bestimmte Aufgaben des Diözesanvermögensverwaltungsrates wahr. Die Zuordnung der Aufgaben des im Kirchenrecht vorgesehenen Diözesanvermögensverwaltungsrates zu den beiden diözesanen Gremien im Bistum Limburg - dem Diözesankirchensteuerrat und dem Diözesanvermögensverwaltungsrat - ist in einer eigenen Ordnung explizit geregelt. Folgende Aufgaben sind danach dem Diözesankirchensteuerrat zugeordnet, wobei er diese für die Körperschaften "Bistum Limburg" und "Bischöflicher Stuhl zu Limburg" wahrnimmt:
- Beschlussfassung zum Haushaltsplan
- Festsetzung der Hebesätze der Diözesankirchensteuer
- Feststellung des Jahresabschlusses
- Beschlussfassung über Art und Umfang der Prüfung des Jahresabschlusses und Wahl des Abschlussprüfers
- Anhörung vor der Berufung und der Abberufung des Diözesanökonomen
- Beschlussfassung über die Entlastung des Finanzdezernenten und des Diözesanökonomen
- Vorschlag an den Diözesanbischof zur Ernennung der Mitglieder des Diözesanvermögensverwaltungsrates
- Mitwirkung bei der Änderung von Zwecken sowie bei der Aufhebung aus Kirchensteuermitteln gespeister Stiftungen
Finanzausschuss
Der Diözesankirchensteuerrat hat bereits vor vielen Jahren einen Finanzausschuss eingerichtet, der mit Fachleuten aus dem Finanz-, Steuer-, und Rechtswesen besetzt ist. Dieser Ausschuss bereitet die Sitzungen des Diözesankirchensteuerrates vor und nimmt Kontrolltätigkeiten im Bereich der Finanzanlagen im Rahmen der geltenden Anlagegrundsätze wahr. Bisher wurde der Ausschuss jeweils auf Beschluss des Diözesankirchensteuerrates eingerichtet; im Rahmen der Neuordnung der diözesanen Vermögensverwaltung wurde dieses Gremium aufgrund seiner bedeutenden Aufgaben nun fest in der Synodalordnung verankert.
