Beratungsgremien kurial
Die Gremien der Vermögensverwaltung; hier insbesondere Beratungsgremien kurial
Die diözesane Vermögensverwaltung kennt fünf Gremien, die diese Aufgaben für die Körperschaften „Bistum Limburg“ und „Bischöflicher Stuhl“ wahrnehmen.
Als neues Gremium hat der Diözesanvermögensverwaltungsrat im Mai 2016 seine Arbeit aufgenommen. Der Diözesanvermögens-verwaltungsrat ist ein unabhängiges Gremium mit fünf externen Mitgliedern, die vom Diözesankirchensteuerrat vorgeschlagen und vom Bischof berufen wurden. Vorsitzender ist der Bischof oder ein vom ihm Beauftragter. In der Regel ist das der Generalvikar. Bischof oder Beauftragter sowie der Finanzdezernent, der geschäftsführend an den Sitzungen teilnimmt, haben kein Stimmrecht. Die ehrenamtlichen Mitglieder haben besondere Kenntnisse und Erfahrungen im Finanz-, Steuer- und Rechtswesen. Sie dürfen nicht im kirchlichen Dienst auf der Ebene der Körperschaft Bistum Limburg oder der Körperschaft Bischöflicher Stuhl zu Limburg tätig sein und müssen ihren Wohnsitz im Bistum Limburg haben. Ihre Amtszeit beträgt jeweils fünf Jahre, wobei eine mehrfache Berufung möglich ist.
Der Diözesanvermögensverwaltungsrat und das Konsultorenkollegium nehmen ihre Aufgaben in der diözesanen Vermögensverwaltung in Parallelität wahr. Nach der kurieninternen Vorberatung im Ausschuss Bau und Liegenschaften muss der Diözesanbischof die Beispruchsrechte des Diözesanvermögensverwaltungsrates und des Konsultorenkollegiums beachten. In zustimmungsbedürftigen Angelegenheiten darf der Diözesanbischof bzw. Ökonom erst gültig handeln, wenn beide Gremien ihre Zustimmung erteilt haben.
Der Diözesanvermögensverwaltungsrat hat hier den Fokus auf wirtschaftliche, das Konsultorenkollegium auf pastorale Aspekte und Auswirkungen des vorliegenden Sachverhalts bei dem jeweils betroffenen Rechtsträger zu legen. Unter anderem folgende Sachverhalte bedürften der Zustimmung des Diözesanvermögensverwaltungsrat und des Konsultorenkollegiums:
- Baumaßnahmen ab 250.000 Euro
- Abschluss von Kauf- und Werkverträgen sowie der Erwerb von Grundstücken, soweit der Wert von 500.000 Euro im Einzelfall überschritten wird
- Veräußerungen ab 100.000 Euro
- Rechtsgeschäfte, die die Vermögenslage verschlechtern können ab 100.000 Euro
- Annahme von Zuwendungen, sofern sie nicht frei von Auflagen und Belastungen sind
- Aufnahme von langfristigen Darlehen und Einstehen für fremde Verbindlichkeiten
- Errichtung von Organisationen des kirchlichen oder staatlichen Rechts
- Vereinbarungen über die Ablösungen von Baulastverpflichtungen oder sonstiger Leistungen Dritter
In der Praxis werden die Beratungen und Entscheidungen zu Baumaßnahmen, insbesondere der Kirchengemeinden, einen besonderen Schwerpunkt bilden.
KONSULTORENKOLLEGIUM
Das Konsultorenkollegium kann mit Blick auf das Kirchenrecht als ständiger Ausschuss des Priesterrates bezeichnet werden. Im Jahr 1983 hat die Deutsche Bischofskonferenz diese Aufgabe dem jeweiligen Kathedralkapitel übertragen. Die Beispruchsrechte des Konsultorenkollegiums und des Diözesanvermögensverwaltungsrates sind identisch.
Das Konsultorenkollegium hat den Fokus auf pastorale, der Diözesanvermögensverwaltungsrat auf wirtschaftliche Aspekte und Auswirkungen des vorliegenden Sachverhalts bei dem jeweils betroffenen Rechtsträger zu legen. Unter anderem folgende Sachverhalte bedürfen der Zustimmung des Konsultorenkollegiums und des Diözesanvermögensverwaltungsrates:
- Baumaßnahmen ab 250.000 Euro
- Abschluss von Kauf- und Werkverträgen sowie der Erwerb von Grundstücken, soweit der Wert von 500.000 Euro im Einzelfall überschritten wird
- Veräußerungen ab 100.000 Euro
- Rechtsgeschäfte, die die Vermögenslage verschlechtern können ab 100.000 Euro
- Annahme von Zuwendungen, sofern sie nicht frei von Auflagen und Belastungen sind
- Aufnahme von langfristigen Darlehen und Einstehen für fremde Verbindlichkeiten
- Errichtung von Organisationen des kirchlichen oder staatlichen Rechts
- Vereinbarungen über die Ablösungen von Baulastverpflichtungen oder sonstiger Leistungen Dritter
In der Praxis werden die Beratungen und Entscheidungen zu Baumaßnahmen, insbesondere der Kirchengemeinden, einen besonderen Schwerpunkt bilden.
AUSSCHUSS BAU- UND LIEGENSCHAFTEN
Zudem gibt es den Ausschuss Bau- und Liegenschaften des Bischöflichen Ordinariats. Mitglieder sind der Generalvikar, der Finanzdezernent, der Personaldezernenten und der Dezernent Pastorale Dienste. Mit beratender Stimme sind zudem die Fachabteilungen Diözesanbauamt, Liegenschaften und Zentrale Dienste sowie Controlling vertreten.
Der Ausschuss kümmert sich um die kurieninterne Beratung von Bau- und Liegenschaftsangelegenheiten. Grundlage dieser Beratung sind die Festlegungen in der Haushalts- und Finanzplanung.
FINANZKAMMER
Ein kuriales Gremium zur Beratung des Bischofs in Finanz- und Vermögensangelegenheiten ist die Finanzkammer des Bischöflichen Ordinariats. Dieses Gremium setzt sich aus dem Generalvikar, dem Finanzdezernenten, dem Justitiar, dem Personaldezernenten und dem Dezernenten Pastorale Dienste zusammen. Die Finanzkammer ist für verschiedene Aufgaben der Finanz- und Vermögensverwaltung der Körperschaften "Bistum Limburg" und "Bischöflicher Stuhl" zuständig und unterbreitet dem Diözesanbischof Entscheidungsvorschläge.
Der Aufgabenkatalog reicht von personal- und beamtenrechtliche Angelegenheiten über Fragestellungen im Zusammenhang mit kirchlichen Stiftungen bis hin zu Aufgaben, die der Finanzkammer durch die Haushaltsordnung und die Anlagegrundsätze für den Bereich der Finanzanlagen zugewiesen werden.